wichtige Wahlinformation für die kommende Landtagswahl

Seit 24.03. liegt für 10 Tage in allen burgenländischen Gemeinden während der Amtsstunden das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Dass man in dieser Wählerevidenz drinnen steht ist wichtig, weil man nur so für die kommenden Landtagswahl wahlberechtigt ist!!!!!

D.h. jede/r Staatsbürger/in hat das Recht unter Angabe von Namen und Wohnadresse innerhalb der Einsichtsfrist Einsprüche (zB wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter bzw. wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter) zu erheben.
Manchmal sind die NebenwohnsitzerInnen nicht im Wählerverzeichnis erfasst und können so ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis begehren.
  • Schriftliche Einsprüche sind für jeden Einzelfall gesondert einzubringen.
  • Einsprüche müssen beim Gemeindeamt/Magistrat vor Ablauf der Einsichtsfirst – also im Zeitraum vom 24.03. bis 2.04. – erhoben werden oder einlangen.
  • Hat der Einspruch ein Aufnahmebegehren als Gegenstand, dann sind zur Begründung notwendige Belege, insbesondere ein vom vermeintlich Wahlberechtigten ausgefülltes Wähleranlageblatt (siehe Anhang) auszufüllen.