Überblick über die wichtigsten Entscheidungen der letzten beiden Gemeinderatssitzungen am 25.6. und am 8.7.:
- Entscheidung zum Monatsmarkt mit einer Mehrheit von ÖVP, Grünen und teilweise FPÖ (da gab es unterschiedliches Stimmverhalten): Dieser soll künftig in die Nebenfahrbahn am Hauptplatz und aufs Angerl verlegt werden. Damit ist die Sperre der Hauptstraße nicht mehr notwendig und gleichzeitig bleibt der Markt im Ortzentrum. Dort gehört der Markt aus unserer Sicht auch hin, als Bereicherung für das Stadtzentrum und als sozialer Treffpunkt in der Stadt.
- Es wurde einstimmig ein Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines 4. Kindergartens (samt Kinderkrippe) gefasst. Derzeit sind mehrere Standorte im Gespräch. Nun sollen die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte geprüft und vor allem auch die Finanzierung geklärt werden. Ziel wäre es, dass der Kindergarten bis Ende 2019 fertig ist.
- Sanierung des Kunstrasen in der Neuen Mittelschule, die dringend notwendig war. Die Kosten betragen rund € 100.000,-. In dem Zusammenhang wurden wir auch informiert dass lt. Gutachten der Bundesforste Pappeln, die entlang des Hartplatzes stehen, geschnitten werden müssen.
- Änderung der Kurzparkzonengebühr: Die Gemeinde musste aufgrund einer Stellungnahme des ÖAMTC die Kurzparkzonen-Regelung dahingehend ändern, dass auch für die „Gratis-Halbe-Stunde“ ein entsprechendes Parkticket im Fahrzeug zu hinterlegen ist. Um Menschen den (Um)Weg zum nächsten Ticket-Automaten zu ersparen, gibt es künftig auf der Gemeinde und auch in den meisten Geschäften im Stadtzentrum entsprechende Gratisparkscheine zum Abholen.
- Keine Mehrheit gab es zum geplanten Ankauf eines zweiten Unimog für den Bauhof. Warum haben wir nicht zugestimmt?
wir haben zwar die Konsolidierung der Stadtfinanzen geschafft, allerdings ist die Gemeinde nach wie vor verpflichtet, einen strengen Sparkurs zu fahren, den Hauptfokus auf den weiteren Schuldenabbau zu legen und Investitionen, die dringend notwendig sind, nur auf Basis eines klaren Investitions- und Finanzplans zu tätigen. Nun sind wir seit einigen Sitzungen mit vielen Wünschen in der Gemeindeverwaltung, von politischen Mitbewerbern und Dritten konfrontiert, die alle für sich berechtigt und nachvollziehbar sind. Dazu kommen Maßnahmen, die notwendig sind, weil ansonst Gefahr in Verzug ist (z.B. Sanierung von Abwasserkanälen, Straßenzüge, in Schulen etc.)
Leider ist die Gemeinde nach wie vor nicht in der Lage, alle Wünsche zu erfüllen. Es braucht dringend den von der Gemeindeaufsicht geforderten Budget- und Planungsausschuss, um aufbauend auf einen mittelfristigen Finanzplan eine Prioritätenreihung aller notwendigen Investitionen vorzunehmen und damit die weitere Verbesserung unserer Finanzen nicht zu gefährden! - Vorkaufsrecht Baurecht Seehotel: Im Baurechtsvertrag, der mit der Neusiedl am See Projektentwicklung GmbH für die Errichtung eines Seehotels abgeschlossen wurde, wurde der Freizeitbetriebe Neusiedl am See GmbH (also den Freizeitbetrieben) ein Vorkaufsrecht eingeräumt, falls das Baurecht an Dritte weitergeben werden soll. Dies wurde jetzt schlagend mit einem „Rückkaufspreis“ von € 50.000,-. Allerdings gibt es dafür eine Frist von 30 Tagen. Daher hat sich der Gemeinderat gestern einstimmig dafür ausgesprochen, von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu mache. Einig waren wir alle uns auch darüber, sämtliche Verträge sowie sämtliche Grundlagen, die dem Baurechtsvertrag zugrunde liegen, von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Denn aus dem Tourismusprojekt aus dem Jahr 2008 (Das Seehotel samt den vermeintlichen Appartementanlagen wurde als Tourismusprojekt präsentiert) ist offensichtlich ein reines Immobiliengeschäft privater Investoren geworden. Realisiert wurde nach 10 Jahren bis jetzt ein offensichtlich lukratives Immobiliengeschäft für die Neusiedl am See Projektentwicklung GmbH durch Verkauf von Seehäusern für reine private Zwecke zur ganzjährigen Nutzung. Vom versprochenen touristischen Mehrwert, der Schaffung von Arbeitsplätzen, von Einnahmen der Gemeinde aus der Kommunalsteuer usw. gibt es keine Spur mehr.
Es ist aus unserer Sicht daher notwendig und gerechtfertigt, zu prüfen, in wie weit die bis jetzt umgesetzten und nicht-umgesetzten Baulichkeiten und Maßnahmen mit den diversen Verträge mit der Gemeinde, den Bewilligungen und den Rechtsauskünften im Zusammenhang mit der widmungsgemäßen Verwendung noch übereinstimmen. Erst danach soll über allfällige Zahlungen verhandelt werden.